Soul Awakening Festival 2026
Stand: Mai 2026
(nachfolgend „Veranstalterin" genannt)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmenden (nachfolgend „Ticketkäufer" oder „Teilnehmer") im Zusammenhang mit dem Soul Awakening Festival 2026.
Abweichende Bedingungen des Ticketkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Das Soul Awakening Festival 2026 findet statt:
Das Festival umfasst Speaker-Sessions, Workshops, Musik, Tanz, Taiko Trommeln, Lagerfeuer und optional den Feuerlauf. Das genaue Programm wird auf der Website veröffentlicht und kann sich bis zum Veranstaltungsbeginn ändern. Programmänderungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, sofern die Gesamtveranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Tickets können ausschließlich über das Online-Buchungssystem der Veranstalterin erworben werden. Mit Absenden der Buchung gibt der Ticketkäufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Die Buchungsbestätigung enthält das QR-Code-Ticket mit individueller Seriennummer und gilt als Eintrittskarte.
Tickets sind personengebunden. Eine Übertragung auf eine andere Person ist möglich und muss der Veranstalterin vorab per E-Mail an kontakt@soul-awakening-festival.com mitgeteilt werden. Der Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis ist nicht gestattet.
Die folgenden Preise beinhalten bereits die Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Getränke-Flat). Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Verpflegung.
Der Kaufpreis ist unmittelbar bei Buchung fällig. Das Ticket wird erst nach vollständigem Zahlungseingang aktiviert und zugesandt.
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an kontakt@soul-awakening-festival.com eingehen. Maßgeblich ist das Datum des E-Mail-Eingangs.
Die Veranstalterin behält sich vor, die Veranstaltung bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Auflagen) abzusagen. In diesem Fall erhalten alle Ticketkäufer den vollen Kaufpreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche — insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten — sind ausgeschlossen.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen, bei denen der Unternehmer sich verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, kein Widerrufsrecht.
Der Kauf eines Tickets für das Soul Awakening Festival 2026 ist daher vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. Es gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen gemäß § 6 dieser AGB.
Der Feuerlauf ist ein optionales Angebot im Rahmen des Festivals und auf maximal 50 Teilnehmer begrenzt. Die Anmeldung erfolgt beim Ticketkauf. Die Teilnahme ist im Ticketpreis enthalten (kein Aufpreis).
Die Teilnahme am Feuerlauf setzt voraus, dass der Teilnehmer gesundheitlich geeignet ist. Personen mit schwerwiegenden körperlichen Einschränkungen, Herzerkrankungen oder psychischen Erkrankungen wird die Teilnahme nicht empfohlen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass keine bekannten gesundheitlichen Gegenanzeigen vorliegen.
Der Feuerlauf wird professionell begleitet und vorbereitet. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die aus der freiwilligen Teilnahme entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Veranstalterin beruhen.
Alle Anweisungen der Begleitperson sind zwingend zu befolgen. Wer sich den Anweisungen widersetzt, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Die Teilnahme am Feuerlauf ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Minderjährige können nur mit schriftlicher Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Die Übernachtung im Lethehof ist ein optionales Add-on und wird direkt über die Veranstalterin gebucht. Zimmerkategorien und Preise sind in § 5.2 aufgeführt. Die Übernachtungskapazität ist begrenzt — eine frühzeitige Buchung wird empfohlen.
Check-in: ab 14:00 Uhr am 21. August 2026. Check-out: bis 16:00 Uhr am 23. August 2026. Abweichende Zeiten sind nach Absprache möglich.
Die Vollverpflegung umfasst Frühstück, Mittagessen und Abendessen sowie Obst, Kuchen, Kaffee, Tee und Wasser den ganzen Tag. Das Angebot ist zu 100 % vegan und vegetarisch. Weitere Sonderkostwünsche (z. B. glutenfrei) bitte bei der Buchung angeben — wir bemühen uns, diese zu berücksichtigen, können es jedoch nicht in jedem Fall garantieren.
Die Veranstalterin vermittelt auf Wunsch Kontakte zu Hotels in der Umgebung. Diese Übernachtungen werden direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel abgewickelt. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für externe Unterkunftsangebote.
Es stehen folgende Standplätze zur Verfügung:
Aussteller melden sich per E-Mail an kontakt@soul-awakening-festival.com. Die Standplatzbuchung ist verbindlich mit vollständiger Zahlung der Standgebühr.
Ausgestellte Produkte und Dienstleistungen müssen zum spirituellen und ganzheitlichen Themenschwerpunkt des Festivals passen. Die Veranstalterin behält sich vor, ungeeignete Angebote abzulehnen. Aussteller sind für ihre eigenen Produkte, steuerlichen Pflichten und etwaige behördliche Genehmigungen selbst verantwortlich.
Aussteller können das Festival-Ticket zum halben Preis erwerben. Vollverpflegung kann zum regulären Preis (€ 55,– pro Tag) hinzugebucht werden.
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Bei Ausfall oder wesentlicher Änderung der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien etc.), werden bereits gezahlte Ticketpreise erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum der Teilnehmer.
Im Rahmen des Soul Awakening Festivals 2026 werden während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Fotografen gemacht. Diese Aufnahmen dienen Dokumentations- und Marketingzwecken und können u. a. auf der Website, in sozialen Netzwerken sowie in Printmaterialien veröffentlicht werden.
Mit dem Kauf eines Tickets erklärt der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis damit, dass er auf Foto- und Videoaufnahmen der Veranstalterin abgebildet sein kann und diese zu den genannten Zwecken verwendet werden dürfen.
Wer nicht auf Aufnahmen abgebildet werden möchte, teilt dies bitte vor Beginn der Veranstaltung oder direkt vor Ort dem Fotografen bzw. der Veranstalterin mit. Ein nachträglicher Widerspruch gegen bereits veröffentlichte Aufnahmen ist jederzeit möglich — bitte wende dich dazu per E-Mail an kontakt@soul-awakening-festival.com.
Private Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind gestattet, sofern dabei keine Rechte Dritter verletzt werden — insbesondere die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer sowie die Urheberrechte der Speaker und Künstler. Aufnahmen, die ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht veröffentlicht werden.
Die Veranstalterin übt das Hausrecht aus. Personen, die gegen diese AGB verstoßen, andere Teilnehmer belästigen oder gefährden, den Anweisungen des Personals nicht folgen oder in sonstiger Weise den Ablauf des Festivals stören, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises des Geländes verwiesen werden.
Der Konsum von Alkohol und illegalen Substanzen ist auf dem Festivalgelände nicht gestattet. Das Festival findet in einem spirituellen und bewussten Rahmen statt — gegenseitiger Respekt und Achtsamkeit sind Grundvoraussetzung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Ticketkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die Veranstalterin behält sich vor, diese AGB zu aktualisieren. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB.